Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen der VaRoRateam s.r.o. für die Lieferung und Montage von Betonzäunen, Betonsäulen, Betonblöcken und Hochbeeten in Österreich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der VaRoRateam s.r.o. (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Lieferung, Montage und den Verkauf von Betonzäunen, Betonsäulen, Betonblöcken, Hochbeeten und verwandten Produkten sowie Dienstleistungen geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Bestellung des Auftraggebers (z. B. per E-Mail, Kontaktformular oder schriftliche Auftragserteilung) stellt ein verbindliches Angebot dar.
Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit tatsächlicher Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Auftragsbestätigung kann per E-Mail erfolgen.
Preise vorbehaltlich Änderungen. Alle auf der Website oder in Informationsunterlagen genannten Preise sind unverbindliche Richtpreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültige Preis gemäß dem individuellen Angebot.
Preisänderungen aufgrund von Schwankungen der Material-, Transport- oder Energiekosten sowie durch gesetzliche Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Der Auftraggeber wird über wesentliche Preisänderungen vor Vertragsschluss informiert.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen.
Wir behalten uns vor, für größere Aufträge eine angemessene Anzahlung (bis zu 50 % der Auftragssumme) vor Leistungsbeginn zu verlangen.
Liefer- und Montagetermine werden nach Maßgabe der verfügbaren Kapazitäten und Materielverfügbarkeit festgelegt. Genannte Termine sind Richtwerte; verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zufahrt zur Baustelle sowie einen geeigneten Abladeplatz für Lieferfahrzeuge und Montagematerial kostenfrei bereitzustellen. Durch Nichtverfügbarkeit eines ordnungsgemäßen Zugangs entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Waren geht mit der Übergabe der Ware an den Auftraggeber bzw. ab Abschluss der Montage auf diesen über.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und Montageleistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und frei von Mängeln sind.
Etwaige sichtbare Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich zu rügen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Bei Unternehmern (B2B) kann die Gewährleistungsfrist vertraglich abgekürzt werden.
Natürliche Witterungseinflüsse, Materialveränderungen infolge normaler Nutzung sowie Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Veränderungen durch den Auftraggeber sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Dieser Ausschluss gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer gegenüber Unternehmern nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeiten wir personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt tschechisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates unberührt.
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Brno Město. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: 5. Mai 2026